KFA Rumel Kraftfahrerausbildung | Staatl. Anerkennung/Aufsicht
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Staatl. Anerkennung/Aufsicht

Gesetzliche Vorgaben gekonnt umsetzen

Inhaltlich sind die Schulungs- und Verkehrssicherheitskonzepte im Bereich der Berufskraftfahrerqualifikation einschließlich Ladungssicherung, Schadensverhütungskonzept und dergleichen in enger Zusammenarbeit mit Kunden und zuständigen Behörden entwickelt. Die Zertifizierung erfolgte nach den Kriterien des Bundesverbandes der Kraftfahrerausbilder e.V. in Gründung (BKFA).

Die KFA Rumel ist gemäß §7 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 BKrFQG in Verbindung mit §6 BKrFQV von der Bezirksregierung Detmold mit Bescheid vom 22.07.2010 (AZ 25.1.22-09/47) als staatliche Weiterbildungseinrichtung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz BKrFQG anerkannt.

Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Detmold.
Herrn Martin Gemke, unter Tel. 05231-712501 bzw. martin.gemke@bezreg-detmold.nrw.de

Für Durchführungen der Weiterbildung in anderen Bundesländern ist die jeweilige Bezirksregierung, Landratsamt oder Kreisverwaltung zuständig. Auf Wunsch geben wir ihnen gerne für Rückfragen die dort zuständigen Ansprechpartner.

Weitere Informationen erhalten sie für grundsätzliche Fragen über die IHK Bielefeld.
Herr Volker Uflacker von der IHK Ostwestfalen unter Tel. 0521/554-158 bzw. v.uflacker@ostwestfalen.ihk.de

Für Fragen rund um die Eintragung des Code 95 in den Führerschein und der amtlichen Bescheinigungen wenden sie sich für den Kreis Gütersloh gerne an die Sachgebietsleiterin Frau Natascha Klusmann Tel. 05241/85-1252 bzw. natascha.klusmann@gt-net.de

Für alle anderen Regionen in Deutschland an die in den jeweiligen Führerscheinstellen der Kreise und Gemeinden zuständigen Ansprechpartner.

Vollzug des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetztes (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) nach den Änderungen im Dezember 2016 und der 12. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 23.08.2017.